Gesundheit geht vor


Mitarbeiter und Führungskräfte, die in der Lebensmittelwirtschaft, der Systemgastronomie, in Küchen/Großküchen, an Tankstellen, in Hotels oder anderen Bereichen und Branchen beschäftigt sind, die unmittelbar mit der Produktionskette, Verarbeitung und Ausgabe von Lebensmitteln zu tun haben und für die § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) gilt.